Der Bundesrat setzt sich für eine deutliche höhere Haftentschädigung ein. Sollte jemand ungerecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein und ein Wiederaufnahmeverfahren diese Unschuld beweisen können, ist eine Entschädigung für den Freiheitsentzug vorgesehen. Nicht nur Vermögenschaden auch immaterielle Schäden werden ersetzt. Der Ersatz für immaterielle Schäden erfolgt durch eine Pauschale pro Hafttag, die seit zehn Jahren 25 € pro Tag beträgt. Doch seitdem gab es keine weiteren Erhöhungen, obwohl Studien zeigen, dass Betroffene diese Summe als durchaus zu wenig empfinden. Der Bundesrat hält eine Verdreifachung des aktuellen Betrags von 25 € auf 75 € für angebracht und schlägt daher diese Summe im Gesetzesentwurf vor. Dies soll in § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157) verankert werden.
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Stellungnahme zu den Eckpunkten des BMJ zur Modernisierung des StGB
Die KAGS hat zusammen mit dem Deutschen Caritasverband eine Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz abgegeben. Aus Sicht der KAGS ist insbesondere die Reform des § 265a StGB, umgangssprachlich als Schwarzfahren bezeichnet, wichtig. Weiterlesen…