Die KAGS hat zusammen mit dem Deutschen Caritasverband und dem Landescaritasverband Bayern zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften im Rahmen der Verbandsanhörung Stellung genommen. Es wird begrüßt, dass die rechtlichen Möglichkeiten, für inhaftierte Gefangene in den bayerischen Justizvollzugsanstalten Telefongespräche zu führen, dauerhaft ausgeweitet und die Möglichkeit der Nutzung anderer Formen der Telekommunikation (z. B. Videotelefonie) eröffnet werden soll. Damit wird für das bestehende Problem der restriktiven Regelung bei der Gewährung von Telefonaten ein Lösungsversuch unternommen – und gleichzeitig der Versuch, die Anforderungen an den Strafvollzug, die im Strafvollzugsgesetz enthalten sind, zu erfüllen, gestartet.
Die Stellungnahme findet sich hier:
2022-04-29_Stellungnahme Straffälligenhilfe Gefangenentelefonie Bayern