Die KAGS:

  • setzt sich für die Belange straffällig gewordener Menschen und ihrer Angehörigen ein
  • vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und Mitgliedseinrichtungen auf Bundesebene
  • koordiniert die Arbeit ihrer Mitglieder
  • entwickelt Modelle und Konzeptionen in der Straffälligenhilfe weiter
  • kooperiert mit allen in der Straffälligenhilfe tätigen Verbänden, Organisationen und Behörden
  • sucht den Austausch mit Wissenschaft und Forschung
  • fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung der Dienste und Einrichtungen auf überregionaler Ebene
  • informiert die Öffentlichkeit über die Probleme und Hintergründe von Kriminalität und über die Hilfen für straffällig gewordene Menschen.