Die Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe will die Ausgrenzung von straffällig gewordenen Menschen vermeiden und ihre Integration in die Gesellschaft fördern. Sie will darüberhinaus Strafe als Reaktion auf ein delinquentes Verhalten zurückdrängen und Formen der Versöhnung zwischen Tätern und Opfern unterstützen.

Die Straffälligenhilfe der verbandlichen Caritas hat ihren Ursprung in der Botschaft des Evangeliums und ist begründet im christlichen Gebot der Nächstenliebe. Sie ist Dienst am Nächsten und soll zur Versöhnung mit dem Nächsten beitragen. Sie nimmt sich in besonderer Weise der sozial schwachen und benachteiligten Menschen an. In ihren Integrationsbemühungen wird sie gestützt durch die sozialstaatliche Verpflichtung, jedem eine menschenwürdige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

In verschiedenen Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas wird Straffälligenhilfe geleistet als beratende und begleitende Hilfe auf freiwilliger Basis. Sie umfaßt alle Angebote, die geeignet sind, die persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen zu erweitern und zu stärken sowie ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Sie ist nicht gebunden an das justitielle Verfahren, sondern orientiert sich an der jeweiligen individuellen Problemlage der Hilfesuchenden. Gerade damit wird eine ganzheitliche und duchgängige Hilfe möglich.

Die KAGS als Fachorganisation wurde 1992 gegründet und hat momentan 70 Mitglieder (Stand 2018) , davon 36 geborene Mitglieder (DiCVs, SKM, SkF, Bundeskonferenz und Regionalkonferenzen der Seelsorge an den Justizvollzugsanstalten). Im Bereich der Caritas gibt es ca. weitere 110 Fachstellen, die Straffälligenhilfearbeit leisten. Daneben informieren und unterstützen wir ca. 900 Ehrenamtliche.