Der Bundestag hat am 15.03.2019 einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, eine Reform des Bundes- und des Europawahlrechts zu erarbeiten, damit Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung und Menschen im Maßregelvollzug im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Dieser Schritt war überfällig. In Deutschland sind alle diejenigen Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die in allen Angelegenheiten unter rechtlicher Betreuung stehen oder schuldunfähig eine Straftat begangen haben. Betroffen sind davon insgesamt knapp 85.000 Personen. Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse bei Bundestagswahlen mit Beschluss vom 29.1.2019 für verfassungswidrig erklär. Bedauerlich ist, dass das Gesetz erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten wird und daher noch nicht für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl gelten wird.

DCV und CBP fordern seit langer Zeit, Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben.
Die Pressemitteilung von CBP und DCV finden Sie hier.

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