Gemeinsame Stellungnahme der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS), der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe (EKS), der Konferenz der katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht überzeugt nicht und wird von uns abgelehnt. Wir halten die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte für völlig fehl am Platze. Unsere grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Sicherungsverwahrung für Erwachsene treffen um so mehr auf eine Sicherungsverwahrung für junge Erwachsene zu. Statt der Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für junge Erwachsene fordern wir deshalb eine personelle und sächliche Ausstattung des Jugendstrafvollzugs, die der Problematik der inhaftierten Jugendlichen, auch und nicht zuletzt derjenigen, die sehr schwerwiegende Straftaten begangen haben, gerecht wird, indem entsprechend qualifizierte, sächlich und personell gut ausgestattete Angebote bereitgestellt werden.

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht