Die KAGS hat zusammen mit dem Deutschen Caritasverband eine Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz abgegeben. Aus Sicht der KAGS ist insbesondere die Reform des § 265a StGB, umgangssprachlich als Schwarzfahren bezeichnet, wichtig. Da so verhindert werden kann, dass Menschen, die sich ein Ticket nicht leisten können und dann auch die Geldstrafe nicht zahlen können, wegen der Ersatzfreiheitsstrafe in Haft kommen. Wichtig ist aus Sicht der KAGS, dass der Tatbestand entfällt. Die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde die Situation der Betroffenen verschlechtern. Ihnen würde dann die Erzwingungshaft drohen und anders als bei der Ersatzfreiheitsstrafe, durch die eine Geldstrafe getilgt wird, würden die verhängten Bußgelder nicht getilgt.

Die Stellungnahme finden Sie hier: kags.de/…/Stellungnahme-Eckpunkte-StGB-Reform_2024.pdf