Im September 2006 wurde gegen den Rat und den Widerstand der ganzen Fachwelt im Zuge der sogenannten Föderalismusreform die Kompetenz für die Strafvollzugsgesetzgebung auf die Länder übertragen. Die KAGS ist jedoch der Auffassung, dass nur länderübergreifende Regelungen gewährleisten können, dass alle Strafgefangenen jeweils die gleichen Rechte und Pflichten erhalten, und dass gleichwertige Lebensverhältnisse in den Justizvollzugsanstalten bestehen. Daher äußerte sie sich in ihren Stellungnahmen kritisch zu der geplanten Übertragung:
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