Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV), des Bundesverbandes Katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe e.V. (BVkE) und der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 24.04.2012 (BT-Drucksache 17/9389):

Mit dem Gesetzentwurf soll das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geändert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:

  1. Es soll zukünftig möglich sein, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich Jugendarrest zu verhängen. (Sogenannter „Warnschussarrest“)
  2. Heranwachsende, die einen Mord begangen haben, sollen bei besonders schwerwiegenden Tatumständen zu fünfzehn Jahren Jugendstrafe verurteilt werden können.
  3. Für das in der Praxis entwickelte Instrument, über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe nachträglich per Beschluss zu entscheiden, die sogenannte „Vorbewährung“, soll eine klarere gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Der Deutsche Caritasverband e.V. (DCV), der Bundesverband Katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe e.V. (BVkE) und die Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) haben 2008 gemeinsam ein ausführliches Positionspapier für einen angemessenen und zielführenden Umgang mit Jugendkriminalität herausgegeben. Darin haben sich die Verbände entschieden gegen Maßnahmen ausgesprochen, die zur Stigmatisierung und Exklusion straffälliger Jugendlicher beitragen. Sie haben sich in diesem Papier bereits mit den Forderungen nach der Einführung eines Warnschussarrestes und der Verlängerung der Höchstdauer der Jugendstrafe befasst. Unter Bezug auf diese Position nehmen wir zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung.

Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten