Wir halten den Jugendstrafvollzug in seinen Auswirkungen auf die Lebensvollzüge junger Menschen generell für äußerst problematisch – und auch im Hinblick auf die künftige Legalbewährung für wenig zielführend. Angezeigt wäre u. E. daher die Erarbeitung von Alternativen. Solange es den Jugendstraffvollzug noch gibt, ist eine eigene gesetzliche Grundlage jedoch dringend notwendig. Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzgeber endlich seiner Verpflichtung nachkommen will, den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Wie auf der Mitgliederversammlung im November 2006 beschlossen, hat die KAGS in einem Eckpunktepapier ihre Anforderungen für den Jugendstrafvollzug und an die zu verabschiedenden Jugendstrafvollzugsgesetze dargelegt. Das Papier soll als Orientierungshilfe für die auf Länderebene zu erarbeitenden Stellungnahmen dienen. Außerdem wurde das Eckpunktepapier an alle Länderjustizministerien verschickt.

Eckpunkte für den Jugendstrafvollzug

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