Im September 2006 wurde gegen den Rat und den Widerstand der ganzen Fachwelt im Zuge der sogenannten Föderalismusreform die Kompetenz für die Strafvollzugsgesetzgebung auf die Länder übertragen. Die KAGS ist jedoch der Auffassung, dass nur länderübergreifende Regelungen gewährleisten können, dass alle Strafgefangenen jeweils die gleichen Rechte und Pflichten erhalten, und dass gleichwertige Lebensverhältnisse in den Justizvollzugsanstalten bestehen. Daher äußerte sie sich in ihren Stellungnahmen kritisch zu der geplanten Übertragung:
Aktuelles
Stellungnahme zu den Eckpunkten des BMJ zur Modernisierung des StGB
Die KAGS hat zusammen mit dem Deutschen Caritasverband eine Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz abgegeben. Aus Sicht der KAGS ist insbesondere die Reform des § 265a StGB, umgangssprachlich als Schwarzfahren bezeichnet, wichtig. Weiterlesen…