Im September 2006 wurde gegen den Rat und den Widerstand der ganzen Fachwelt im Zuge der sogenannten Föderalismusreform die Kompetenz für die Strafvollzugsgesetzgebung auf die Länder übertragen. Die KAGS ist jedoch der Auffassung, dass nur länderübergreifende Regelungen gewährleisten können, dass alle Strafgefangenen jeweils die gleichen Rechte und Pflichten erhalten, und dass gleichwertige Lebensverhältnisse in den Justizvollzugsanstalten bestehen. Daher äußerte sie sich in ihren Stellungnahmen kritisch zu der geplanten Übertragung:

Stellungnahme zu den Beratungen der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Dezember 2004)

Stellungnahme zur geplanten Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder (Mai 2006) 

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