Das Thema Untersuchungshaft wurde 2004 nochmals aufgegriffen, als das Justizministerium erneut versuchte, eine gesetzliche Regelung für die Untersuchungshaft zu schaffen. Die KAGS, die EKS, die Bundeskonferenzen der Evangelischen und Katholischen Gefängnisseelsorge, das Katholische Büro Berlin, der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD, und der Bevollmächtigte des Rates der EKD sahen auch in diesem Entwurf die formulierten Grundsätze zur Untersuchungshaft (s.o.) wie insbesondere die Unschuldsvermutung nicht in ausreichendem Maß verwirklicht. Daneben wandten sie sich in der Stellungnahme gegen die Übernahme der Regelungen des Strafvollzugsgesetzes zur Religionsausübung für die Untersuchungshaft. Diese hätten gegenüber der damals geltenden Rechtslage (Untersuchungshaftvollzugsordnung) eine Einschränkung der Tätigkeit der Anstaltsseelsorger zur Folge gehabt. Ebenso kritisierten sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste der Wohlfahrtsverbände nicht in die Regelung für Personengruppen, deren Besuche nicht überwacht werden, einbezogen werden sollten. Sie wiesen darauf hin, dass die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege bereits bei Aufnahme ihrer Tätigkeiten durch die Vollzugsbehörde sicherheitsüberprüft und für ihre Tätigkeit zugelassen werden. Bedenken gegenüber diesem Personenkreis, wie sie in der Begründung zum Gesetzentwurf angeführt wurden, konnten die Verbände nicht nachvollziehen.

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft (GVU) – Stand: 22. September 2004

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