Gemeinnützige Arbeit als Sanktion

Kurz vor der Jahrtausendwende gab es Vorstöße im Bundesrat, das Strafgesetzbuch zu ändern, und die Gemeinnützige Arbeit, die bisher nur als Mittel um eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden zum Einsatz kam, zu einer eigenständigen strafrechtlichen Sanktion „aufzuwerten“. Die Befürworter einer solchen Regelung wollten im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität neben Weiterlesen…