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Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Caritas und Diakonie und ihre Fachverbände der Straffälligenhilfe setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten für Inhaftierte ein: Zu häufig stehen die Betroffenen bei Entlassung buchstäblich auf der Straße, weil ihre Miete selbst bei kurzer Haftzeit nicht übernommen wurde. Oft wird geltendes Recht nur ungenügend umgesetzt. Die Verbände haben zusammen ein Positionspapier veröffentlicht.

20191017_Position_Mietkosten_bei_Inhaftierung (1)

Kategorien: Positionen
Schlagwörter:AngehörigeMenschenrechteMenschenwürdeResozialisierungSozialarbeitsoziale RandgruppenSozialrechtWohnungWohnungslosigkeitWohnungsnotfallhilfe

Schlagwörter
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