Mit der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe wurde 1998 ein Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug herausgegeben. Darin beschreiben die Verbände ihre Rolle und ihren Beitrag bei der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips auch hinter Mauern und Gittern. Das Papier soll Grundlage zur weiteren Verbesserung der Kooperation zwischen Justizvollzug und Straffälligenhilfe sein. Insbesondere soll es dazu beitragen, interne und externe, staatliche und nichtstaatliche Hilfen konstruktiv und tragfähig miteinander zu verknüpfen. Denn nur wenn Hilfen auch über den Entlassungszeitpunkt hinaus durchgängig und nachhaltig gestaltet werden können, werden damit Integration und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.

Der Orientierungsrahmen soll dazu dienen, die in § 154, Abs. 2, Satz 1 StVollzG geregelte Zusammenarbeit zwischen hauptberuflichen Mitarbeitern(innen) von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Justizvollzug für die kirchlichen Verbände näher auszugestalten.

Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug

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