Die unzureichende bzw. sogar gänzlich fehlende soziale Absicherung der Gefangenen ist ein Problem, dies erfahren Dienste und Einrichtungen der Caritas im Umgang mit Haftentlassenen tagtäglich. Der Deutsche Caritasverband und die KAGS haben in einer gemeinsamen Position dazu Verbesserungsvorschläge formuliert.

Die meisten Gefangenen arbeiten während der Haft. Sie erwerben dafür aber keine Rentenansprüche. Damit ist Altersarmut insbesondere bei langen Haftstrafen vorprogrammiert. Arbeit wird in Haft zugewiesen und nicht durch einen Arbeitsvertrag eingegangen. Deshalb greift die gesetzliche Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen nicht.

Das Positionspapier zur Rentenversicherung der Gefangenen adressierte eine zweite Problematik: Seit Herbst 2012 zählte die Bundesagentur für Arbeit die versicherungspflichtigen Arbeitstage im Vollzug neu. Für Arbeit im Vollzug wurden nach dieser Neuregelung in einem Jahr deutlich geringere Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben, als bei anderen Arbeitsverhältnissen.

Der Deutsche Caritasverband und die KAGS sprachen sich in ihrer gemeinsamen Position für eine Einbeziehung Strafgefangener in die Rentenversicherung aus und ebenso für eine Rückkehr zu der bis September 2012 von der Bundesagentur für Arbeit geübten Rechtspraxis bei der Ermittlung der Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung (erfreulicher Weise hat die Bundesagentur für Arbeit schließlich 2016 diese ungerechte Praxis aufgegeben).

Deutscher Caritasverband und KAGS (Oktober 2015): Position zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von Strafgefangenen