Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat, die im Unterschied zur Strafe von der Schuld unabhängig ist. Sie wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet. Die Sicherungsverwahrung ist ebenfalls eine Maßregel.

In der vergangenen 20 Jahren war in Politik und Gesellschaft eine Entwicklung zu einer restriktiven Haltung im Umgang mit Straftätern zu konstatieren, die sich auch in den Reformen des Maßregelrechtes widerspiegelte. Der Ausbau der Kontrolle überwog daher kaum überraschend die Verbesserung der Hilfeangebote.

Mehrfach befasste sich die KAGS mit den Änderungen der Maßregelvollzuges. Sie machte darauf aufmerksam, dass vermeintliche Zugewinne an Sicherheit oftmals die Wiedereingliederungschancen beschnitten, und dass Begleitung und Unterstützung als Instrumente nur dann ihre Wirksamkeit entfalten können, wenn dafür auch entsprechend Personal vorgesehen wird. Denn es ist eine Herausforderung und schwierige vollzugliche Aufgabe, einen angemessenen und geeigneten Umgang mi schwierigen und gefährlichen Straftätern zu gewährleisten.

Die KAGS trat außerdem für eine Einschränkung der Anordnungsmöglichkeiten der Maßregeln im Sinne einer stärkeren Fokussierung auf gravierende Fälle ein. Unverhältnismäßig lange und sehr lange Unterbringungen sollen durch eine Konkretisierung der Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung sowie durch den Ausbau der prozessualen Sicherungen möglichst vermieden werden.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch

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